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  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Sichtschutzwald in Baden-Württemberg. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Erholungswald der Stufen 1 und 2 in Baden-Württemberg. Erholungswälder sind Waldflächen, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Die Darstellung des Erholungswaldes erfolgt in Abstufungen. Die Zuordnung richtet sich danach, wie viele Menschen potenziell im Wald anzutreffen sind: - Stufe 1a: Wald mit sehr großer Bedeutung für die Erholung im urbanen Umfeld (wird nur in Verdichtungsräumen und Randzonen von Verdichtungsräumen ausgewiesen) - Stufe 1b: Wald mit großer Bedeutung für die Erholung - Stufe 2: Wald mit relativ großer Bedeutung für die Erholung Waldflächen, die keiner dieser Stufen zugeordnet sind, können natürlich auch in einem geringeren Umfang für Erholungszwecke genutzt sein. Ihr Potenzial wird aber diesbezüglich nicht als besonders hoch bewertet.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Immissionsschutzwald in Baden-Württemberg. Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen, wie Lärm, Staub, Aerosole, Gase und Strahlen. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen. Immissionsschutzwald verbessert die Luftqualität eines Gebietes durch die Absorption von Luftverunreinigungen. Schließlich vermindert Wald Verkehrs- und Industrielärm wesentlich stärker als baumlose Flächen. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Gesetzlicher Bodenschutzwald und Lawinenschutzfunktion in Baden-Württemberg. Bei der Waldfunktion Bodenschutzwald werden Waldflächen kartiert, die die Kriterien des Gesetzlichen Bodenschutzwaldes nach § 30 LWaldG erfüllen. Die Hauptkriterien für die Ausweisung von Bodenschutzwald sind Hangneigung und standörtliche Rutschgefährdung. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen, Steinschlag, Aushagerung, Humusschwund, Bodenverdichtung und Vernässung. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Er soll die Entstehung von Lawinen und Schneerutschen verhindern bzw. verringern und abgehende Lawinen zum Stillstand bringen.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Gesetzlicher Erholungswald in Baden-Württemberg. Nach § 33 LWaldG können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. In Frage kommen dabei Wälder in dicht besiedelten Räumen (Verdichtungsräume), in der Nähe von Städten und größeren Siedlungen, Heilbädern, Kur- und Erholungsorten sowie in Erholungsräumen.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Sonstiger Wasserschutzwald in Baden-Württemberg. Wasserschutzwald dient der Reinhaltung des Grundwassers sowie stehender und fliessender Oberflächengewaesser. Sonstiger Wasserschutzwald und Wald auf Flächen mit förmlich festgesetzter wasserrechtlicher Zweckbindung, sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und mindert zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion. Im Gegensatz zum gesetzlich ausgewiesenen Wasserschutzwald setzt sich der Sonstige Wasserschutzwald aus Waldflächen zusammen, auf welchen die Wasserwirtschaftsverwaltung in der (näheren) Zukunft Schutzgebiete nach Wassergesetz plant. Es handelt sich hierbei sowohl um Erweiterungen bestehender Schutzgebiete als auch um Gebietsneuausweisungen.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Klimaschutzwald in Baden-Württemberg. Klimaschutzwald bewahrt Siedlungen, Straßen, Erholungsanlagen und landwirtschaftliche Flächen vor Kaltluftschäden und vor nachteiligen Windeinwirkungen (Lokaler Klimaschutzwald) und verbessert das Klima benachbarter Siedlungsbereiche und Freiflächen durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald). Wald schützt ferner nachgelagerte Flächen vor Windeinwirkungen. Bei dichten Hindernissen, z. B. auch bei Wald, können außerdem zusätzliche Turbulenzen entstehen. Der Wald leistet deshalb gleichzeitig auch einen Beitrag zur Luftdurchmischung.

  • INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen in Baden-Württemberg. Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.